Betriebliche Gesundheitsförderung
„Steuerfreier Individualzuschuss für Gesundheitsprävention“ ( § 3 Nr. 34 EstG).
Wenn das für Sie ein Thema ist, möchten wir Ihr Partner sein!
Gemäß Neuregelung des § 3 Nr. 34 EstG vom 19. 11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort bis zu 500 € für individuelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
Warum sollten Sie das tun?
- Motivationssteigerung der Mitarbeiter
- Gesundheitsprävention der Mitarbeiter und damit weniger Krankheitstage
- Leistungssteigerung der Mitarbeiter
- Verbesserung der Arbeitsklimas
- Belohnung bis zu 500 € steuer- und beitragsfrei
Wie nutzen Sie unsere Angebote?
Wir haben ein Gutscheinsystem für Sie, dass es Ihnen erleichtert, etwas Passendes zu finden. Wir bieten Ihnen Gutscheine im Wert von 20 - 500 € an.
Welche Möglichkeiten haben Sie, um unsere Angebote zu nutzen?
- Angebote bei uns im Haus
- Rückenschule
- Wirbelsäulentraining
- Autogenes Training
- Pilates
- Nordic Walking
- allgemeine Physiotherapie
- Gruppenkurse
- Individualtraining auf Ihre Wünsche angepasst
- Gesundheitstag für Frauen , Männer, Senioren und Jugendliche zur freien Auswahl
- Angebote im Außendienst ( bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 10 Mitarbeitern )
- Rückenschule
- Wirbelsäulentrainig
- Autogenes Training
- Pilates
- Nordic Walking
Bei Interesse melden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter unserer Praxis.
Rufen Sie uns an, wir stellen Ihnen ihr Wunschpaket zusammen.